Ihre Praxis ist gegründet, doch wie sieht es mit dem richtigen Absicherungs-Konzept aus?
Schutz für Praxis und Inhaber
Absicherung und Vorsorge
Ihre Berufshaftpflicht
Als niedergelassener Arzt in eigener Praxis haften Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in Ausübung Ihrer Tätigkeit Ihren Patienten gegenüber. Dabei haften Sie nicht nur für Schäden durch eigenes Verschulden, sondern ggf. auch für Fehler der Angestellten oder gar der Praxispartner. Hierbei schützt Sie die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte. Die Berufshaftpflichtversicherung gehört heute zur Standardabsicherung. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen, die durch ihn oder durch seine Angestellten verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen können.
Sicherheit für Sie und Ihre Praxis
Haftpflicht- und Schadenersatzansprüche, z. B. bei Behandlungsfehlern, aber auch ein Verdienstausfall, etwa durch einen Unfall oder längere Krankheit können teuer werden. Als Praxisinhaber können Schäden am Praxisinventar, Datenverlust oder auch langjährige arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern die berufliche Existenz gefährden. Sichern Sie sich ausreichend ab. Wir beraten Sie, welche Absicherungen in Ihrer beruflichen Situation generell unverzichtbar sind und welcher Schutz darüber hinaus - je nach Ihren Vorstellungen - empfehlenswert sein kann.
Das Versorgungswerk - Die Basis der Finanzplanung
Die erwartete demografische Entwicklung wirkt sich auch auf die derzeit noch guten Leistungen der einzelnen Versorgungswerke aus. Nach aktueller Statistik werden in Deutschland Freiberufler deutlich älter als der Durchschnitt der Bevölkerung*.
Auch die anhaltende Niedrigzinsphase lässt es immer wahrscheinlicher werden, dass einzelne Versorgungswerke ihre Satzungen anpassen müssen, weil die dort festgelegten kapitalgedeckten Zusagen nicht mehr zu halten sind.
Wer flexibel bleiben möchte, sollte regelmäßig seine Vorsorge überprüfen und anpassen.
*Quelle: Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV)
Besondere Leistungen für Anwalt- und Gerichtskosten
Oft müssen Rechtsstreitigkeiten über Anwalt und Gericht geregelt werden – für diesen Fall lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Die Rechtsschutzversicherung zahlt Kosten und Kostenvorschüsse, die in Zusammenhang mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen stehen. Z.B. Kosten für den eigenen Rechtsanwalt, Gerichtskosten, Kosten für Zeugen und Sachverständige, usw.
Wichtiger Einschluss für Mediziner: Spezial-Straf-RS (Vorwurf von Vorsatzdelikten, z. B. bei: Tötung auf Verlangen, Verletzung von Privatgeheimnissen, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Unterlassene Hilfeleistung)
Am Fördehang 1a
24944 Flensburg
Tel: (0461) 90417-17